Sehr geehrte Eltern, im Folgenden haben wir für Sie einige wichtige Punkte aufgeführt. Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen auf der Homepage der Kita „Niki de Saint Phalle“.
Voraussetzung für die Anmeldung Ihres Kindes in der Kita ist, dass mindestens ein/e Sorgeberechtigte/r am UKM, der Med. Fakultät oder an einem der Tochterunternehmen des UKM arbeitsvertraglich gebunden ist.
Für interessierte Eltern, die einen Kita-Platz für ihr Kind benötigen, findet an jedem ersten Donnerstag im Monat von 15.30 bis 16.30 Uhr eine Informationsveranstaltung in unserer Kita statt. Wir bitten um Anmeldung per Telefon unter 0251 83-55976 oder per E-Mail an kita@ukmuenster.de.
Die Aufnahme neuer Kinder erfolgt grundsätzlich immer zum 1. August eines Jahres. In Einzelfällen ist auch eine Aufnahme zu einem anderen Zeitpunkt möglich, wenn ein freier Platz in der entsprechenden Altersgruppe zur Verfügung steht.
Für die Anmeldung müssen je nach Geburtsdatum des Kindes bestimmte Anmeldefristen eingehalten werden:
Anmeldefristen zum 01. August eines jeden Jahres:
Der 31.01. ist bindend für Kinder, die bis zum 30.09. des Vorjahres geboren worden sind.
Der 31.03. ist bindend für Kinder, die ab dem 01.10. des Vorjahres geboren worden sind.
Generell gilt, dass Sie Ihr Kind erst ab dem Datum der Geburt für einen Betreuungsplatz anmelden können.
Über die Aufnahme Ihres Kindes in unserer Kita entscheidet eine Kommission, Dieses Gremium setzt sich zusammen aus: - Leitung des Geschäftsbereichs Personal, - Leitung des Geschäftsbereichs Zentrale Dienstleistungen, - Pflegedirektion, - Vertreter*in der Med. Fakultät, - Vertreter*in des wissenschaftlichen Personalrats, - Vertreter*in des nichtwissenschaftlichen Personalrats, die Gleichstellungsbeauftragte, sowie die Leitung der Kindertagesstätte als stimmberechtigte Mitglieder. Ein*e Vertreter*in des Elternbeirats hat gemäß des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) ein Anwesenheits- und Beratungsrecht.
Für die Erhebung des Elternbeitrags ist die Stadt Münster verantwortlich. Es gelten die aktuellen Regelungen und die aktuelle Elternbeitragstabelle der Stadt Münster.
Für jedes Kind wird eine monatliche Verpflegungskostenpauschale vom UKM erhoben. Die aktuelle Höhe entnehmen Sie bitte der Homepage der Kita: Kita Niki de Saint Phalle am UKM-Campus | Uniklinik Münster.
Eine Information über die aktuellen Schließungszeiten der Kita finden Sie auf der Kita-Homepage unter: Kita Niki de Saint Phalle am UKM-Campus | Uniklinik Münster.
Für die Bearbeitung des Aufnahmeantrages wird vom Geschäftsbereich Personal und Recht eine Bestätigung über die geplante Dienstaufnahme und Ihre zukünftige Arbeitszeiten benötigt. Wir möchten Sie bitten, diese mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten zu besprechen und dem Geschäftsbereich Personal und Recht dann einen entsprechenden, von der/dem Vorgesetzten genehmigten Antrag zukommen zu lassen.
Sollte Ihnen die Arbeitsaufnahme nur möglich sein, falls Sie in unserer Kita oder an anderer Stelle einen Betreuungsplatz erhalten, so besprechen Sie diese und andere mögliche Vorbehalte mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten.
Bei der Eingewöhnung orientieren wir uns an dem Berliner Modell. Auf diesem Weg kann sich das Kind schrittweise von seiner Bezugsperson lösen und sich gleichzeitig behutsam an die Erzieher*innen der Gruppe sowie die neue Umgebung gewöhnen.
Sollte die Situation eintreten, dass kein Elternteil mehr am UKM beschäftigt ist, so kann Ihr Kind dennoch bis zum Ende des laufenden Kita-Jahres (31. Juli des jeweiligen Jahres) weiter in unserer Einrichtung betreut werden. Nach diesem Datum erlischt Anspruch auf den Betreuungsplatz. Sollten Sie dennoch weiterhin einen Betreuungsplatz für Ihr Kind benötigen, steht Ihnen hierzu für die Stadt Münster der ¿Kitanavigator¿ zur Verfügung. Sollten hierzu weitere Fragen bestehen, so stehen Ihnen die Leitung oder Co-Leitung der Kita gerne zur Verfügung.